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VG Bayreuth: Entscheidung über Klagerücknahmefiktion nach § 81 S. 1 AsylG durch Zwischenurteil gem. § 109 VwGO und Anforderungen an das Vorliegen objektiver Anhaltspunkte für den Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses bei amtlicher Meldung des unbekannten Aufenthalts eines Asylklägers
Zwischenurteil vom 24.04.2026 – B 7 K 26.31195